Abfallbilanzverordnung gemeinschaftsrechtswidrig?
Verfasst von Dr. Peter Sander
Vor kurzem wurde hier die Frage aufgeworfen, ob die Melde- und Berichtsverpflichtungen der Abfallbilanzverordnung nicht im Lichte des Grundrechts auf Datenschutz verfassungswidrig sind. Diese Frage ist nun durch eine weitere Frage zu ergänzen: Ist das angesprochene System nicht auch gemeinschaftsrechtswidrig? Die in der Abfallbilnazverordnung vorgesehenen Melde- und Berichtsverpflichtungen sind im Wesentlichen die Umsetzung der Vorgaben der Abfallstatistikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 2150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.11.2002 zur Abfallstatistik) samt den sie ändernden Rechtsakten. In diesem Zusammenhang ist aber insbesondere auch eine weitere Verordnung zu beachten, nämlich die die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.3.2009 über europäische Statistiken und zur Aufhebung mehrerer Verordnungen. Diese sieht nämlich einen weitreichenden Schutz personenbezogener Daten und die strenge Untersagung der Verwendung vertraulicher Daten für andere als ausschließlich statistische Zwecke wie administrative, rechtliche oder steuerliche Zwecke oder zur Überprüfung der statistischen Einheiten vor (siehe Art. 20ff).
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