Die Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle 2010 (Teil 2)_Matthias Schmidl
(Fortsetzung v. Teil 1)
4. Aufbau und Organisation der neuen Verwaltungsgerichte
Art. 134 B-VG neu sieht vor, dass die Verwaltungsgerichte aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und der erforderlichen Zahl sonstiger Mitglieder bestehen.





