Energierecht liegt vielfach im Dunkeln_Raoul Hoffer

LIBERALISIERUNGSGESETZ. Im Bereich Energie herrscht schon jetzt eine Vielfalt an rechtlichen Beziehungen: Immer mehr Rechtsgebiete sind betroffen. Durch das 3. Liberalisierungspaket wird die Rechtslage noch komplexer für Unternehmen.

Bekanntlich ist der Sektor Energie weit gefächert und ständigem Wandel unterworfen. Letzterer ergibt sich nicht nur aus technischen Innovationen, wie z.B. im Bereich der alternativen Energien, sondern auch aus rechtlichen Neuerungen, die den Energiesektor in den letzten Jahren maßgeblich geprägt haben. Im Zentrum standen hier die jeweils auf EU-Ebene angestoßenen Liberalisierungsschritte, die schlussendlich in mehr Wettbewerb und somit günstigere Preise für die Endverbraucher münden sollten. Diese Änderungen wurden allerdings oftmals nur in kleinen Schritten und teilweise wenig klar in das bestehende energierechtliche Regelwerk eingeflochten. Zumal jedoch unternehmerisches Handeln im Zusammenhang mit Energie eine Mehrzahl an Rechtsverhältnissen voraussetzt, die oft nicht isoliert bestehen, sondern mitunter netzwerkartig zusammenhängen, ergeben sich bei jeder dieser Änderungen auch komplexe Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmer bzw. Endverbraucher. Dies konnte man z.B. anhand der Schwierigkeiten der Implementierung eines entsprechenden Ökostromregimes in den letzten Jahren gut beobachten. Die Übersichtlichkeit der Materie hat daher seit Beginn der Liberalisierung massiv gelitten, was nicht nur bei den Energieunternehmen oftmals hohen Aufwand verursacht, sondern schlussendlich auch die Endkunden (ob Unternehmer oder Konsument) vor schwierig zu lösende Fragen hinsichtlich ihrer Rechtsposition stellt.

Lesen Sie hier weiter: http://www.wirtschaftsanwaelte.at/?p=1177

Gepostet von Tanja Szabo am 22.06.2010. In Expertenforum, News, Wirtschaftsanwälte. Abonnieren mit RSS 2.0. Sie können Kommentare oder Trackbacks setzen

Leave a Reply

Zu Wirtschaftanwaelte.at



ARS - Akademie für Recht, Steuern & Wirtschaft