Europäische Kommission klagt Österreich_Clemens Lintschinger
Die Europäische Kommission klagt Republik Österreich vor dem EuGH wegen Beschränkung des Erwerbs landwirtschaftlichen Grundbesitzes in Vorarlberg .
Das Vorarlberger Grundverkehrsgesetz (VGVG) zielt darauf ab, eine Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen sicherstellen und räumt zu diesem Zweck Landwirten Vorkaufsrechte ein. Wenn ein Nicht-Landwirt ein landwirtschaftliches Grundstück kaufen möchte, kann nach den Vorarlberger Grundverkehrsvorschriften jeder Landwirt sein Interesse anmelden, das Land zum ortsüblichen Preis zu erwerben. Ausnahmen sind nicht vorgesehen, sodass Nicht-Landwirte Grundstücke selbst dann nicht erwerben dürfen, wenn sie zu landwirtschaftlichen Zwecken – beispielsweise durch einen Pächter – genützt werden sollen. Ferner kann ein interessierter Landwirt auch dann sein Interesse anmelden, wenn der bisherige Eigentümer sein Grundstück einem Unternehmen in seinem Besitz oder einer von ihm kontrollierten Stiftung überträgt, um es weiter landwirtschaftlich nutzen zu lassen. Die künftige landwirtschaftliche Nutzung muss durch einen Landwirt im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebs selbst dann gesichert sein, wenn kein anderer Landwirt der Region Interesse am Kauf des Grundstücks gezeigt hat.
Lesen Sie hier weiter: http://www.wirtschaftsanwaelte.at/?p=1317
Senden...




