Großer Schaden für Fluglinien

Welche Rechte und Pflichten haben Unternehmen nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung im Zusammenhang mit Vulkanausbruchs in Island?

Das durch die Eruptionen des isländischen Vulkans bedingte Flugchaos ist (vorerst) vorbei. Eine erste Bilanz zeigt, dass hunderttausende Passagiere vorübergehend fest saßen. Eine zentrale Bedeutung bei der Beurteilung von Schadenersatzansprüchen gestrandeter Passagiere nimmt die europäische Fluggastrechte-Verordnung ein. Diese Verordnung gilt für alle Passagiere, die von einem Flughafen im Gebiet eines EU-Mitgliedstaates einen Flug antreten bzw. aus einem Drittstaat mit einem Luftfahrtunternehmen mit Sitz in der EU in das Gebiet der EU fliegen wollen und zwar immer unabhängig davon, ob es sich um einen Linien- oder Charterflug handelt. Es handelt sich um keine Verordnung ausschließlich zum Schutz von Urlaubsreisenden, sondern auch das Business-Segment fällt in den Anwendungsbereich der Verordnung. Linien-, Charter- und Billigflüge sind gleichermaßen betroffen. Die Verordnung gilt selbst bei Flugtickets, die im Rahmen eines Werbeprogrammes von einem Luftfahrtunternehmen oder Reiseunternehmen ausgegeben wurden.

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Gepostet von Tanja Szabo am 30.04.2010. In News. Abonnieren mit RSS 2.0. Sie können Kommentare oder Trackbacks setzen

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