Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung (KIAB) und drakonische Strafen_Alexander Mirtl

Aufgrund der Novellierung des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2006 (BGBl I 2006/99) wurde die KIAB mit Wirkung 01.01.2007 den Finanzämtern unterstellt. Ziel dabei war es, durch die Verlagerung des Aufgabenbereiches von den Zollbehörden zu den Finanzbehörden eine Effizienz in den Bereichen Kontrolle und Aufdeckung illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung zu erreichen. Durch die organisatorische Eingliederung der KIAB in den Bereich der Finanzbehörden wurden die Schnittstellen zwischen den Zollbehörden und den Finanzbehörden verbessert und Betrugsbekämpfungsmaßnahmen wie auch Einbringungsmaßnahmen und Lohnabgabefestsetzungen ermöglicht.

Durch diese organisatorische Umgliederung können Sicherungs- und Einbringungsmaßnahmen seitens der KIAB effizienter gesetzt werden. Für den österreichischen Arbeitgeber, insbesondere im Baugewerbe, ergeben sich durch die nunmehr verstärkten laufenden behördlichen Überprüfungen entsprechende Überprüfungspflichten.

Lesen Sie hier weiter: http://www.wirtschaftsanwaelte.at/?p=1332

Gepostet von Tanja Szabo am 2.08.2010. In Expertenforum, News, Wirtschaftsanwälte. Abonnieren mit RSS 2.0. Sie können Kommentare oder Trackbacks setzen

Leave a Reply

Zu Wirtschaftanwaelte.at



ARS - Akademie für Recht, Steuern & Wirtschaft