Kronzeugenregelung gegen PRTR-Bösewichte!_Martin Niederhuber

Verfasst am 30. Januar 2010 von Mag. Martin Niederhuber

Endlich hat auch Österreich eine Kronzeugenregelung, eine Art Anti-Mafia-Paragraphen. In unserem Fall richtet sich diese beinharte Bestimmung gegen die Öko-Mafia, genauer gesagt: gegen PRTR-Verbrecher!

Bitte nehmen Sie sich die Zeit, um sich am neuen § 9b des Umwelinformationsgesetzes zu erfreuen, sich dieses legistische Kleinod quasi auf der Zunge zergehen zu lassen: Unter der Überschrift „Informantenschutz“ ist dort zu lesen, dass der Betreiber einer PRTR-Anlage keine Mitarbeiter „bestrafen, verfolgen oder belästigen“ darf, die ihn bei der Behörde wegen eines Verstoßes gegen PRTR-Vorschriften verpetzt haben. Der Anzeigenleger (umgangssprachlich: die Petze) darf natürlich auch nicht von der Behörde bestraft, verfolgt oder belästigt (!) werden.

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Gepostet von Tanja Szabo am 15.02.2010. In News. Abonnieren mit RSS 2.0. Sie können Kommentare oder Trackbacks setzen

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