Vergaberecht I – Die Auschreibung
Das Vergaberecht umfasst wesentliche Regeln, die ein Träger öffentlicher Gewalt, bei der Beschaffung von sachlichen Mitteln und Leistungen zu beachten hat, aber auch einen Rechtsschutz für Bieter wegen der Verletzung der Verfahrensregeln – eine neue Serie. ANFORDERUNGEN. Für Bieter wird es immer wichtiger, sich bereits in der Angebotsphase mit der Ausschreibung nicht nur aus technischer, sondern auch aus rechtlicher Sicht auseinanderzusetzen. Ausschreibungsbedingungen sind oft widersprüchlich, unvollständig und fehlerhaft. Von öffentlichen Auftraggebern wird auch immer wieder versucht, nicht kalkulierbare Risken auf Bieter zu überwälzen. Bieter sollten daher darüber Bescheid wissen, dass das Bundesvergabegesetz (BVergG) klare Vorgaben enthält, wie Ausschreibungsunterlagen zu gestalten sind. Die Ausschreibungsunterlagen sind unter anderem so zu erstellen, dass die Vergleichbarkeit der Angebote sichergestellt ist und die Preise ohne Übernahme nicht kalkulierbarer Risken ermitteln werden können. Angebote müssen von Bietern ohne umfangreiche Vorarbeiten erstellt werden können. Dementsprechend sieht das BVergG vor, dass der öffentliche Auftraggeber verpflichtet ist, geeignete Leitlinien, dazu zählt insbesondere auch die ÖNORM B 2110, zu verwenden. Der Auftraggeber ist weiters verpflichtet, die Leistung umfassend zu beschreiben. Es muss für Bieter eindeutig sein, auf welche Leistungen und auf welchen Leistungsumfang sich der Angebotspreis bezieht. In[...]Den vollständigen Artikel lesen Sie auf: wirtschaftsanwaelte.at
In Kooperation mit wirtschaftsanwaelte.at


Senden...




