Neue EMAS-Verordnung: neuer Anlauf für betriebliches Umweltmanagement- und Umweltprüfungssystem_Claudia Fuchs
Dr. Claudia Fuchs, LL.M.
Nach langer Vorlaufzeit ist die am 25.11.2009 beschlossene und am 22.12.2009 im Amtsblatt der EU (L 342/1) kundgemachte neue EMAS-Verordnung (Verordnung [EG] Nr 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung [EG] Nr 761/2001, sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681/EG und 2006/193/EG) vor wenigen Tagen in Kraft getreten. Sie wird mit Blick auf ihre Vorgängerregelungen (EG-VO 1836/93 bzw EG-VO 761/2001) als EMAS III-VO bezeichnet und setzt sich zum Ziel, die Schwächen, die dem bisherigen System betrieblicher Umweltprüfung anhafteten, so weit wie möglich zu beseitigen. Größte Schwäche des EMAS-Systems war bislang freilich seine mangelnde praktische Relevanz: die Zahl der teilnehmenden Organisationen ist – europa- wie auch österreichweit – nach wie vor überschaubar. Als zentrale Zielsetzung der Neuregelung wurde daher die Steigerung der Attraktivität des Gemeinschaftssystems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung formuliert.
Im Grundsatz bleibt es aber beim bekannten System: … lesen Sie weiter auf www.umweltrechtsblog.at
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