Reform des Insolvenzrechts seit 1. Juli in Kraft!_Alix Frank

Per 1. Juli ist die umfangreichste Reform im Insolvenzänderungsgesetz der letzten 95 Jahre in Kraft getreten. „Die nun möglichen Sanierungsverfahren waren dringend notwendig“, deponiert Alix Frank-Thomasser, Gründerin und Partnerin der Wirtschaftskanzlei Alix Frank Rechtsanwälte GmbH. „Denn“, so Frank-Thomasser weiter, „es war nicht einzusehen, dass in der heutigen Zeit in Österreich für Unternehmen die in Schieflage kamen, nur der Gang zum Konkursrichter übrig blieb. Auf diese Weise wurden nicht nur viele Unternehmen mit Potenzial, sondern auch noch mehr Arbeitsplätze vernichtet. Schon die Bezeichnung ‚Sanierungsverfahren’ zeigt in Zukunft, auch für die Vertragspartner des Schuldners, die positive Ausrichtung des Verfahrens an“.

Drei Möglichkeiten im Insolvenzverfahren

Das bisher zweigliedrige und damit unklare Verfahren (Konkurs- u. Ausgleichsverfahren) wird nun durch ein einheitliches Insolvenzverfahren erneuert. Inhaltlich gliedert sich das einheitliche Insolvenzverfahren in drei Varianten:

Das „Sanierungsverfahren mit Eigenverantwortung“ ermöglicht die Option einer Unternehmensfortführung ohne Verwalter – der Schuldner kann hier weiterhin selbst rechtsverbindlich handeln. Dem Sanierungsverwalter (ehemals Ausgleichsverwalter) unterliegt hier nur die Überwachung. Dieses Verfahren entspricht dem einstigen Ausgleich und muss eine 30%ige Quote erreichen……

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Gepostet von Tanja Szabo am 31.08.2010. In Expertenforum, News, Wirtschaftsanwälte. Abonnieren mit RSS 2.0. Sie können Kommentare oder Trackbacks setzen

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