Springer-Autor Stephan Keiler im Porträt

Dr. iur. Stephan Keiler LL.M. ist seit Oktober 2010 Universitätsassistent an der Universität Salzburg im Fachbereich öffentliches Recht. Davor war er von 2007 – 2010 am Institut für Europarecht und Internationales Recht der WU Wien und von 2004-2007 als Konzipient einer renommierten Wiener Wirtschaftskanzlei tätig.

Stephan Keiler ist ständiger Gastdozent an den Universitäten Rostock (Deutschland) und Girona (Spanien).

Er publizierte insbesonders zum Europäischen Tourismus- und Verbraucherrecht und arbeitet derzeit an seiner Habilitation zu einem Thema zur Systematik des Europäischen Tourismusrechts.

SpringerRecht hat Dr. Keiler zu seinen Erwartungen an einen Verlag im rechtswissenschaftlichen Bereich befragt:

SpringerRecht:

Warum publizieren Sie?

Stephan Keiler:

Neben der Lehre ist das Forschen die Säule der Tätigkeiten an Universitäten; die Ergebnisse dieses wissenschaftlichen Arbeitens sollten idF einem breiterem (Fach)Publikum zugänglich gemacht werden, um den Diskurs anzustossen oder sich an einem solchen zu beteiligen.

SpringerRecht:

Erwarten Sie sich finanzielle Vorteile von einer Kooperation mit einem juristischen Verlag?

Stephan Keiler:

Ohne Idealismus und Forscherdrang ist man im Wissenschaftsbetrieb aus meiner Sicht falsch aufgehoben, daher: eher nicht!

SpringerRecht:

Warum publizieren Sie gerade bei SpringerWienNewYork?

Stephan Keiler:

Springer bietet eine professionelle Herangehensweise an Projekte, ein klares Layout und ein ansprechendes Produktportfolio.

SpringerRecht:

Danke für das Gespräch!

Von Stephan Keiler bei Springer erschienen:


Keiler/Bezemek
, leg cit2 – Leitfaden für juristisches Zitieren
(2. Auflage erscheint im März 2010);
Keiler/Grumböck
(Hg), Konsumentenschutzrecht – Kommentar (erscheint im Frühjahr 2010);
Keiler
, Das Recht auf Übertragung eines Pauschalreisevertrages (erscheint Anfang 2010).

Gepostet von Otto Kammerlander am 18.11.2009. In Autorenporträts, News. Abonnieren mit RSS 2.0. Sie können Kommentare oder Trackbacks setzen

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