
Ein Österreicher durfte im Jahr 2005 seinen Tennisschläger nicht mit an Bord eines Flugzeuges nehmen. Er zog vor Gericht und durchlief den Instanzenzug bis zum Europäischen Höchstgericht.
Die Argumentation der Klägerseite: Eine Liste im Anhang einer EU-Verordnung zur Flugsicherheit, in der an Bord verbotene Gegenstände aufgeführt wurden, war auf ausdrücklichen Wunsch der Europäischen Union nicht veröffentlicht worden.
8.01.2010 | In News | Mehr »

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5.01.2010 | In News | Mehr »
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30.10.2009 | In News | Mehr »
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18.10.2009 | In Featured,News | Mehr »

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6.10.2009 | In Featured | Mehr »