Informationsrecht des Betriebsrates

Das allgemeine Informationsrecht des Betriebsrats hat jede betriebliche Angelegenheit zum Gegenstand, die eine zureichende und aktuelle Beziehung zu den Arbeitnehmerinteressen aufweist. Qualitätsberichte über betriebliche Dienstleistungen, die von einem externen Unternehmen erstellt werden, können jedenfalls Interessen der Arbeitnehmer berühren. Gibt der Betriebsinhaber trotz konkreter Nachfrage keine ausreichende Antwort, kann der Betriebsrat das Auskunftsrecht klagsweise durchsetzen.)

  • Content Type Journal Article
  • Category Rechtsprechung
  • Pages 497-499
  • DOI 10.1007/s00718-011-0019-4
  • Authors
    • Konrad Grillberger
  • Journal Volume Volume 25

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ISSN: 0930-3855 Wirtschaftsrechtliche Blätter erschein 2011 als eigentständige Zeitschrift – und wird derzeit noch mit den juristischen Blätern ausgeliefert. Die inhaltlichen Schwerpunkte der „Wirtschaftsrechtlichen Blätter“ umfassen die Bereiche Arbeits- und Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht und öffentliches Wirtschaftsrecht und bietet aktuelle und zuverlässige Information über alle wirtschaftsrechtlichen Belange in Bezug auf die europarechtliche Judikatur.

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Gepostet von Redaktion Springer am 6.10.2011. In wirtschaftsrechtliche blätter:wbl. Abonnieren mit RSS 2.0. Sie können Kommentare oder Trackbacks setzen

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